AGB

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend: „Bedingungen“) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen (nachfolgend: „Lieferungen“) der Alto Products Im- und Export GmbH im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende oder diese ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben uns ausdrücklich mit ihrer Geltung einverstanden erklärt. Solche Geschäftsbedingungen des Bestellers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Lieferungen vorbehaltlos ausführen.

1.2 Diese Bedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

1.3 Ausgenommen vom Geltungsbereich dieser Bedingungen sind sämtliche Vertragsschlüsse, welche durch die Kommunikation der Vertragsparteien über die Internetseite www.kosmetik-etui.de zustande kommen. Für solche Verträge gelten ausschließlich die dort aufgeführten Bedingungen, welche unter www.kosmetik-etui.de/agb/ abrufbar sind.

1.4 Das Angebot unserer Waren auf unserer Internetseite, in Katalogen oder Preislisten stellt allein kein Angebot im Sinne von § 145 BGB dar. Im Übrigen sind unsere Angebote freibleibend. Angebote des Bestellers bedürfen zum Zwecke des Vertragsschlusses der Annahme durch unsere Auftragsbestätigung.

1.5 Für die Auslegung von Handelsklauseln gelten die Incoterms in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

 

2. Preise

2.1 Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht abweichend vereinbart, netto zzgl. der im Zeitpunkt der Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Preise gelten ex work / ab Lager.

2.2 Erfolgt die Lieferung in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft, so ist der Besteller verpflichtet, uns vor Versendung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und seinen Gewerbezweig
mitzuteilen.

2.3 Preisangaben auf unserer Internetseite, in Katalogen, übersandten Preislisten oder sonstigen
Bestellformularen sind nur verbindlich, wenn sie Vertragsbestandteil geworden sind.

2.4 Soweit zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als drei Monate liegen und sich die Preise unserer Vorlieferanten, unsere Kosten (z. B. Materialpreise, Frachtraten) oder unsere Abgaben innerhalb
dieses Zeitraums erhöhen oder Abgaben neu eingeführt werden, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis
in einem der Kostensteigerung entsprechenden angemessenen Verhältnis zu erhöhen. In diesem Fall ist der Besteller berechtigt, innerhalb von vier Wochen nach der Anzeige der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

3.2 Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Zahlungseingang an. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite, wenigstens
aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
zu verlangen.

3.3 Dem Besteller steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

3.4 Bei Zahlungsverzug mit Forderungen aus einem mit dem Besteller geschlossenen Vertrag sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem Vertrag sofort fällig zu stellen oder angemessene Sicherheiten zu verlangen.
Wir sind dann berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung einer angemessenen Sicherheit auszuführen.

3.5 Stellt der Besteller seine Zahlungen ein, wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder tritt eine sonstige wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers
ein, durch die unser Anspruch gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus Ziffer 3.4 ebenfalls zu. In diesen Fällen sind wir darüber hinaus – und unbeschadet sonstiger Rücktrittsrechte – dazu berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.

 

4. Versand, Lieferfristen/-termine, Verzug

4.1 Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, anderenfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen.

4.2. Die Versandkosten innerhalb Deutschland betragen pro Verpackungseinheit 7,50 €.
Die Lieferung ab einem Netto-Warenbestellwert von 250,00 € erfolgt frei Haus.
Versandkosten für Lieferungen in andere Länder auf Anfrage.

4.3 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und -termine setzt die Klärung aller technischen bzw. produktspezifischen Fragen und die Erfüllung der bis dahin dem Besteller obliegenden Mitwirkungs-, Informations- und Auskunftspflichten voraus.

4.4 Die Lieferfrist bzw. der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Lieferung bis zum Ablauf der Lieferfrist bzw. bis zum Liefertermin das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Falls Anzahlung oder Vorauskasse vereinbart ist, beginnt eine vereinbarte Lieferfrist nicht vor dem Eingang der zu leistenden Anzahlungen bzw. bei Vereinbarung von Vorauskasse nicht vor dem Eingang des vollständigen Betrages.
Ein vereinbarter Liefertermin verschiebt sich bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Vorauskasse automatisch
um 2 Wochen ab dem Eingang aller bis zum Liefertermin fälligen Anzahlungen bzw. bei Vereinbarung von Vorauskasse ab dem Eingang des vollständigen Betrages. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind alle
zu leistenden Anzahlungen bzw. bei Vereinbarung von Vorauskasse der gesamte Betrag spätestens 2 Wochen
vor dem vereinbarten Liefertermin, respektive vor dem Beginn der Lieferfrist fällig.

4.5 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferfristen/-termine um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Höhere Gewalt umfasst alle von uns nicht zu vertretenden, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch unter Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht vorhersehbaren Umstände, die die Lieferung behindern, z. B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, wesentliche Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Maschinen- oder Walzenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege – jeweils von nicht nur kurzfristiger Dauer, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Besteller ist verpflichtet, mit uns über eine Anpassung des Vertrages zu verhandeln. Soweit eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

4.6 Wir behalten uns die rechtzeitige und vollständige Selbstbelieferung vor. Die Liefermöglichkeit wird ebenfalls vorbehalten.

4.7 Im Falle der Verzögerung von Lieferungen richtet sich unsere Haftung unter den nachfolgenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Regelungen: Der Verzögerungsschaden des Bestellers ist für jede volle Verspätungswoche auf 0,5 % des Nettoauftragswertes, insgesamt maximal 5 % des Nettoauftragswertes, beschränkt. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Der Besteller ist – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen – nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Terminen zu vertreten haben. Eine Änderung der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

 

5. Gefahrenübergang, Teillieferungen

5.1 Die Gefahr geht mit Aussonderung und Meldung der Versandbereitschaft, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers auf den Besteller über.

5.2 Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Teillieferungen können wir gesondert in Rechnung stellen. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig. Entsprechendes gilt für vorzeitige Lieferungen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum (nachfolgend: „Vorbehaltsware“). 

6.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ermächtigt. Anderweitige Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung, sind dem Besteller nicht gestattet.

6.3 Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung kann von uns widerrufen werden, wenn sich der Besteller mit Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit uns in Verzug befindet oder außerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über die Vorbehaltsware verfügt hat; gleiches gilt bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers, bei Wechsel- und Scheckprotesten oder bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers, durch die unser Anspruch gefährdet wird. In diesen Fällen sind wir ferner berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Bestellers zu betreten und zweckdienliche Auskünfte zu verlangen.

6.4 Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Wir werden von unserem Widerrufsrecht nur in den in Ziffer 6.3 genannten Fällen Gebrauch machen.

6.5 Bevorstehende oder vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich mitzuteilen.

6.6 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 v. H. sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

 

7. Sachmängel

7.1 Erkennbare Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Verdeckte Sachmängel sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

7.2 Weist die Lieferung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Sachmangel auf, werden wir den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung („Nacherfüllung“) erbringen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller die Minderung erklären oder vom Vertrag zurücktreten. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 9.

7.3 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Empfangsstelle verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, Verschleiß oder wegen Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßen Änderungen oder aufgrund äußerer, nicht in unserem Verantwortungsbereich liegender Einflüsse entstehen.

 

8. Schutzrechte; Rechtsmängel

8.1 Sofern nicht anders vereinbart, müssen Lieferungen nur insoweit frei von gewerblichen Schutzrechten wie Marken- und Patentrechten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern sowie Urheberrechten Dritter („Schutzrechte“) sein, als diese in Deutschland bestehen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, werden wir nach unserer Wahl für die betreffenden Lieferungen ein Nutzungsrecht zu erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht mehr verletzt wird, oder sie auszutauschen. Schlägt dies fehl, stehen dem Besteller – unbeschadet sonstiger Rechte – die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 9.

8.2 Die Rechte des Bestellers nach Ziffer 8.1 bestehen nur, soweit der Besteller uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferungen aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

8.3 Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat und soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Waren eingesetzt wird.

8.4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Ziffer 7 für Schutzrechtverletzungen, soweit einschlägig, entsprechend. Gleiches gilt für sonstige Rechtsmängel.

 

9. Schadensersatzansprüche

9.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers („Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Schadensersatzansprüche wegen entgangenem Umsatz oder Gewinn, Finanzierungskosten sowie Schäden infolge von Betriebsstillstand, Produktionsausfall und indirekten und Folgeschäden. Für Verzögerungsschäden gilt Ziffer 4.6.

9.2 Der Haftungsausschluss nach Ziffer 9.1 gilt nicht,

 a) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; b) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit; c) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; d) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

9.3 Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

9.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

10. Verjährung

10.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist - im Falle von § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (dingliche Rechte Dritter), bei Rückgriffsansprüchen nach
§ 479 Abs. 1 BGB sowie bei Arglist,

- sowie im Falle von Schadensersatzansprüchen zusätzlich in den in Ziffer 9.2 genannten Fällen einer zwingenden Haftung.

10.2 Nachbesserung oder Ersatzlieferung werden von uns grundsätzlich auf Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durchgeführt. Mit Ausnahme eines ausdrücklich erklärten Anerkenntnisses beginnt mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung keine neue Verjährung.

10.3 Für sonstige Ansprüche des Bestellers gegen uns wird die regelmäßige Verjährungsfrist auf zwei Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen des Bestellers ist unser Geschäftssitz.

11.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers Klage zu erheben.

11.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG).

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder der sonstigen Vertragsbestandteile ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien sind sich bereits jetzt einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, beiden Vertragspartnern zumutbare Regelung ersetzt wird, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

12. Alternative Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe sind wir verpflichtet, Sie unabhängig von unserer Teilnahme an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung darüber zu informieren, dass die Europäische Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) eingerichtet hat. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

 

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